Bildungsscheck
Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt die Landesregierung NRW hinsichtlich beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden.
Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck), um so einen Anreiz für eine verstärkte Inanspruchnahme von Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer/innen und Unternehmen zu schaffen. Angesprochen sind Beschäftigte von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die im laufenden Jahr sowie im Vorjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Die Landesregierung beabsichtigt mit den sogenannten Bildungsschecks die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu erhöhen. Auch wenn die Bevölkerung dem Thema Weiterbildung größtenteils sehr positiv gegenüber steht – so ist die tatsächliche Weiterbildungsquote jedoch noch sehr gering. Obwohl über 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten berufliche Weiterbildung als wichtig ansehen, bilden sich tatsächlich nur 40 Prozent weiter.
Der Bildungsscheck kann auch von Berufsrückkehrenden zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs in Anspruch genommen werden. Angesprochen sind Frauen und Männer, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben.
So funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:
- Der Bildungsscheck richtet sich sowohl an einzelne Personen als auch an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.
- Die Beratung findet in einer Beratungsstelle für Bildungsschecks statt, wo gemeinsam die Ziele und Inhalte der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme festgelegt werden.
- Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
- Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie bspw. Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
- Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten im Anschluss an die Beratung den Bildungsscheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein. Die Beratungsstelle ist verpflichtet mindestens drei in Frage kommende Weiterbildungseinrichtungen auf dem Bildungsscheck zu vermerken.
- Das Land übernimmt 50% der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt der/die Bildungsscheckempfänger/-in oder der Betrieb.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Eine Liste mit den Beratungsstellen in der Region Mittlerer Niederrhein finden Sie hier



