X

Ausbildungsprogramm NRW

Das "Ausbildungsprogramm NRW" stellt 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze jährlich bereit. Das mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm soll die Ausbildungssituation für junge Menschen mit Startschwierigkeiten in benachteiligten Regionen Nordrhein-Westfalens verbessern und gewährt teilnehmenden Betrieben in den ersten zwei Jahren einen Zuschuss von 400 Euro monatlich zur Ausbildungsvergütung.

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin durch große regionale Unterschiede geprägt. Während in Großstädten wie Bonn, Düsseldorf oder Köln sowie im Münsterland ein Überangebot an Ausbildungsstellen zu verzeichnen ist, treffen Jugendliche in anderen Teilen von Nordrhein-Westfalen auf ein Ausbildungsstellenangebot, das deutlich unter der Ausbildungsplatznachfrage liegt. So liegt die Bewerber-Stellen-Relation auch in der Region Mittlerer Niederrhein unterhalb des Landesdurchschnitts. Zum Ausgleich der regionalen Unterschiede wird die Landesregierung in den Ausbildungsjahren 2018/19 bis 2021/22 das „Ausbildungsprogramm NRW“ im Umfang von jeweils rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen auflegen. In der Region Mittlerer Niederrhein sollen in Summe zunächst 108 zusätzliche Ausbildungsplätze akquiriert und unterstützt werden. Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO förderfähig. Das ESF-geförderte Programm startet mit Beginn des Ausbildungsjahres am 1. September 2018.

Es ist ein zentrales Anliegen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, dass mehr junge Menschen den Weg in Ausbildung finden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine wichtige Grundlage für dauerhafte Beschäftigung und eine selbstbestimmte Lebensführung. Das Ausbildungsprogramm NRW soll Betriebe motivieren, zusätzliche Ausbildungsstellen einzurichten, um das bestehende Marktungleichgewicht abzumildern. Am Programm teilnehmende Betriebe erhalten im Gegenzug einen Zuschuss von monatlich 400 Euro zur Ausbildungsvergütung in den beiden ersten Ausbildungsjahren.

Das Verfahren ist für die Betriebe sehr einfach gehalten. Wichtig ist, dass der angebotene Ausbildungsplatz zusätzlich ist. Dies ist bspw. gegeben, wenn der Betrieb noch nicht oder seit mindestens vier Jahren nicht ausgebildet hat, oder wenn der Betrieb mit der Teilnahme am Programm mehr Ausbildungsverträge als im Durchschnitt der letzten vier Jahre abgeschlossen hat. Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor. Die Besetzung erfolgt in Form von Vorstellungsgesprächen im Zusammenwirken mit Bildungsträger und Ausbildungsbetrieb. Finden potentielle Arbeitgeber und Auszubildende zusammen, so schließen die Betriebe reguläre Ausbildungsverträge mit den Jugendlichen ab. Die beteiligten Träger begleiten und unterstützen die Auszubildenden in den ersten zwei Jahren im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Interessierte Arbeitgeber können sich entweder an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Mönchengladbach bzw. Krefeld wenden oder direkt Kontakt zu den beteiligten Bildungsträgern aufnehmen:

  • TÜV Nord, zuständig für Mönchengladbach (Telefon 02161/ 49 52 380)
  • Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein, zuständig für den Rhein-Kreis Neuss und Krefeld (Telefon 02131/ 88 53 252)
  • Kolping-Bildungszentrum Dülken, zuständig für den Kreis Viersen (Telefon 02162/ 360 503 0).

Weitere Informationen

Zurück