Integration unternehmen!

Nordrhein-Westfalen will für schwerbehinderte Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben weiter verbessern und hat das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ gestartet. Bis zu 2.000 neue Arbeitsplätze sollen in den nächsten Jahren in Integrationsunternehmen, -abteilungen und -betrieben entstehen. Das bedeutet 1.000 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung sonst kaum Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

Integrationsunternehmen sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Organisationen (Kapital- oder Personengesellschaften, auch Einzelkaufleute) mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung. Neben der wirtschaftlichen Betätigung verfolgen sie einen sozialen Auftrag: mindestens 25 bis in der Regel 50 Prozent der Beschäftigten sind Menschen mit Behinderung, die hier beschäftigt, qualifiziert oder ausgebildet werden.

Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen gehören dagegen zu privatwirtschaftlichen Wirtschaftsunternehmen und sind rechtlich unselbständige Teile dieser Unternehmen. Auch diese beschäftigen in erheblichem Umfange schwerbehinderte Menschen.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 10 Mio. Euro zur Verfügung. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe beteiligen sich mit eigenen Fördermitteln an dem Programm und setzen es gemeinsam mit dem Land um. Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, die ARGEn und die zugelassenen kommunalen Träger unterstützen ebenfalls aktiv das Landesprogramm. Im Rahmen von „Integration unternehmen!“ wird auch das Bundesprogramm JobPerspektive genutzt, um den besonders betroffenen behinderten Menschen mit einem Kombilohnarbeitsplatz die Chance auf eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen.

Für das Ziel, 1.000 zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen, braucht das Programm engagierte Partner und Akteure vor Ort. Potenzielle Gründer und Gründerinnen werden bei ihren Planungen jedoch nicht allein gelassen. Das Landesprogramm stellt die professionelle betriebswirtschaftliche Beratung vor und nach der Gründung sicher. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung und die Integrationsämter der beiden Landschaftsverbände begleiten Interessierte mit ihrem Know-how.

Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.integration.unternehmen.nrw.de.