Jobperspektive
Das Bundesprogramm JobPerspektive eröffnet neue Integrationswege für schwervermittelbare Langzeitarbeitslose und ermöglicht die dauerhafte finanzielle Förderung von Beschäftigung.
Mit Hilfe eines Beschäftigungszuschusses („Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II) erhalten jene Menschen eine Perspektive, die wegen ihrer verminderten Leistungsfähigkeit keine Chance im Erwerbsleben haben. Der Kombilohn NRW hat Modell gestanden für die praktische Umsetzung des Bundesprogramms.
Zuschüsse zu den Lohnkosten für Arbeitgeber
In Nordrhein-Westfalen können über das Bundesprogramm bis zu 20.000 zusätzliche Arbeitsplätze im gewerblichen und gemeinnützigen Bereich geschaffen werden.
Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eine Perspektive in ihrem Betrieb anbieten wollen, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Lohnkosten von bis zu 75 Prozent zu erhalten.
Existenz sichern durch Arbeit
JobPerspektive richtet sich in Nordrhein-Westfalen an Menschen, die schon länger als ein Jahr arbeitslos sind und aufgrund mehrerer besonderer Vermittlungshemmnisse ohne gezielte Förderung auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderungen oder ältere Arbeitnehmer ohne andere Vermittlungschancen.
Der (un-)befristete Beschäftigungszuschuss ermöglicht diesen Menschen eine tariflich entlohnte Erwerbstätigkeit und bietet ihnen die Chance, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu sichern und sich damit weitgehend von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabhängig zu machen.



