Potenzialberatung
Zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Potenzialberatung.
Die Potenzialberatung soll mit Hilfe externer Beratung das Unternehmen und die Beschäftigten in die Lage versetzen, die im Erstgespräch mit den für die Beantragung einer Potenzialberatung zuständigen Beratungsstellen identifizierten Problem- und Aufgabenstellungen des Unternehmens aufzunehmen und in einem ganzheitlichen und beteiligungsorientierten Verfahren Lösungswege zu erarbeiten und notwendige Veränderungsschritte einzuleiten. Um hier für das Unternehmen und die Beschäftigten optimale Wirkungen zu erzielen, sollen sowohl bei den notwendigen Analysen als auch bei der Festlegung der Handlungsziele die Themenbereiche Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeit und Gesundheit, Personalentwicklung, Qualifizierungsbedarf, Altersstruktur und Fachkräftebedarf mit einbezogen werden.
Der am Ende der Potenzialberatung durch das Beratungsunternehmen zu erstellende Handlungsplan dokumentiert die bisher erreichten Maßnahmen und gibt Auskunft über die Weiterführung der eingeleiteten Veränderungsprozesse im Unternehmen.
So funktioniert die Vergabe des Beratungsschecks:
Die Förderung einer Potenzialberatung setzt verpflichtend ein Beratungsgespräch mit der von Ihnen ausgewählten Beratungsstelle voraus. Neben der Regionalagentur gibt es weitere Beratungsstellen, die Sie im Download-Bereich im Menüpunkt Service finden.
In der Beratungsstelle wird mit Ihnen geklärt, ob Ihr Unternehmen die formalen Voraussetzungen für die Förderung einer Potenzialberatung erfüllt. Ist dies der Fall, werden mit Ihnen betriebliche Anforderungen und Aufgabenstellungen herausgearbeitet und erste notwendige und sinnvolle Lösungsschritte erörtert. Die Beratungsstelle wird Sie bei entsprechendem Bedarf auch über mögliche Kombinationen von Förderangeboten beraten, z. B. ob sich Potenzialberatung und Bildungsscheck kombinieren lassen.
Sind alle Voraussetzungen geklärt, erhalten Sie den Beratungsscheck direkt bei Ihrer Beratungsstelle. Voraussetzung ist u.a., dass ein Beratungsangebot eines Beratungsunternehmens vorliegt. Der Beratungsscheck dokumentiert, dass die Beratungsstelle die Potenzialberatung als grundsätzlich förderungswürdig einstuft. Er ist Voraussetzung für die Beantragung der Förderung.
Die Dauer der Potenzialberatung beträgt max. 9 Monate. Bezuschusst werden notwendige Ausgaben für 1 bis 15 Beratungstage zu 50 %, höchstens jedoch 500,- EUR pro Beratungstag. Gefördert werden ausschließlich Beratungstage, die mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und in der Regel im Unternehmen durchzuführen sind.
Mit der Ausstellung des Beratungsschecks wurde Ihre Potenzialberatung durch die Beratungsstelle als dem Grundsatz nach förderungswürdig eingestuft. Eine formelle Förderzusage bedeutet dies nicht. Über die Förderung kann nur die zuständige Bewilligungsbehörde entscheiden. Nach Durchführung der Potenzialberatung können Sie dort Ihren Förderantrag einreichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.



