Werkstattjahr
Das Werkstattjahr ist ein Angebot im Bereich der Berufsvorbereitung und wendet sich an Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, jedoch im Anschluss an die Schule keinen Ausbildungsplatz oder keine Beschäftigung gefunden haben und daher an einer Klasse für Schüler/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis (KSoB) der Berufskollegs teilnehmen.
Das Werkstattjahr konzentriert sich auf Jugendliche, die aufgrund von Leistungsschwächen und/ oder anderen Vermittlungshemmnissen für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit (bvB) noch nicht geeignet sind und eine solche daher nicht erhalten. Teilnehmen können Jugendliche
- ohne Schulabschluss,
- mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9,
- aus Förderschulen oder
- mit Duldungsstatus.
Alle Jugendlichen die am Werkstattjahr teilnehmen, müssen mit Beginn der Teilnahme in KSoB-Klassen der Berufskollegs angemeldet sein.
Die Jugendlichen erhalten im Werkstattjahr die Möglichkeit ihre Chancen für den Einstieg in Ausbildung oder Beschäftigung zu verbessern. Das Werkstattjahr zielt dabei auf
- den Erwerb von für Schlüsselkompetenzen, die für eine Ausbildung bzw. berufliche Tätigkeit wichtig sind (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung usw.)
- die Erlangung von ersten berufspraktischen Kenntnissen und Fähigkeiten (möglichst durch Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen)
- das Sammeln von Erfahrungen im realen Berufsalltag (Praktika) und das Anwenden des Erlernten im Praktikumsbetrieb
- die Verbesserung schulischer Basiskenntnisse im beruflichen Handlungskontext
- Entwicklung konkreter persönlicher Anschluss- bzw. Übergangsperspektiven bevorzugt in duale Ausbildung oder Beschäftigung aber auch in eine anschließende bvB.
Ablauf des Werkstattjahres
Die Jugendlichen werden an 2 Tagen in der Woche (mind. 12 Wochenstunden Unterricht) in den KSoB-Klassen der Berufskollegs unterrichtet. An drei Tagen in der Woche werden sie bei Bildungsträgern qualifiziert. Die Bildungsträger bieten unterschiedliche Berufsfelder für das Werkstattjahr an. Während der Zeit beim Bildungsträger absolvieren die Jugendlichen mindestens ein sechswöchiges Praktikum in einem Betrieb.
Der Weg ins Werkstattjahr
Der Zugang ins Werkstattjahr erfolgt ausschließlich über die Berufsberatungen der Arbeitsagenturen. Die Jugendlichen müssen daher möglichst frühzeitig individuelle Beratungstermine mit der jeweilig zuständigen Berufsberatung vereinbaren. Auf Basis von persönlichen Beratungsgesprächen entscheidet die Berufsberatung, ob das Werkstattjahr NRW oder ggf. eine andere Maßnahme das richtige Angebot für den/ die Jugendliche/n ist und weist die Jugendlichen dann dem Werkstattjahr bei einem Bildungsträger zu.



