Bildungsscheck
Weiterbildung ist ein Motor für betriebliche Innovationen und ein zentraler Baustein für Arbeitsplatzsicherheit und beruflichen Aufstieg. Um mehr Beschäftigte und Betriebe für berufliche Weiterbildung zu gewinnen, gibt es in
Nordrhein-Westfalen den Bildungsscheck.
Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen. Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: vordringlich jedoch Personen, die entweder
- seit mehr als vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten,
- keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
- befristet beschäftigt sind,
- als Zeitarbeitnehmende arbeiten oder
- älter als 50 Jahre sind.
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus kann der Bildungsscheck auch von Berufsrückkehrenden zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs genutzt werden. Angesprochen sind Frauen und Männer, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben.
So funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:
- Der Bildungsscheck richtet sich sowohl an einzelne Personen als auch an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.
- Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die den Bildungsscheck ausstellen kann. Im Rahmen einer Bildungsscheckberatung werden gemeinsam die Ziele und Inhalte der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme festgelegt.
- Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
- Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie bspw. Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
- Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten im Anschluss an die Beratung den Bildungsscheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein. Die Beratungsstelle ist verpflichtet mindestens drei in Frage kommende Weiterbildungseinrichtungen auf dem Bildungsscheck zu vermerken.
- Das Land übernimmt 50% der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt der/die Bildungsscheckempfänger/-in oder der Betrieb.
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Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.


