Verbundausbildung

Viele kleine und mittlere Betriebe wollen ausbilden, können aber aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln. Hier hilft die vom Land geförderte Verbundausbildung durch zwei oder mehrere Unternehmen. Das schafft neue Lehrstellen, verbessert nicht selten die Ausbildungsqualität und sichert den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs der Betriebe.

Voraussetzung für den Erhalt einer Zuwendung ist, dass

  • die betriebliche Berufsausbildung im Verbund in einem Beruf mit einer mindestens zweijährigen Ausbildungsdauer durchgeführt wird und der Beruf sich nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung richtet,
  • die Verbundpartner die betriebliche Berufsausbildung im Verbund gemeinsam durchführen oder koordinieren, um die Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung zu vermitteln, die sonst der Ausbildungsvertrag
    abschließende Betrieb nicht allein vermitteln kann,
  • der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb noch nicht oder nicht mehr als zwei Ausbildungsjahrgänge in den zurückliegenden drei Jahren ausgebildet hat, in dem er künftig im Verbund ausbilden wird, da er nicht alle nach der Ausbildungsordnung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im vollen Umfang vermitteln kann,
  • wesentliche Teile der betrieblichen Ausbildung von einem oder mehreren Verbundpartnern (Betrieb, Bildungsstätte, etc.) übernommen werden. Diese Ausbildungsanteile müssen insgesamt mindestens 6 Monate der gesamten Ausbildungsdauer betragen,
  • die im Verbund zusammengeschlossenen Betriebe und sonstigen Bildungsstätten ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben,
  • der Antrag auf Förderung vor Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt wurde und
  • die/ der Jugendliche seinen Wohnsitz vor Antritt der Ausbildung in Nordrhein-Westfalen hat.


Der Zuschuss beträgt 50% der Ausbildungsvergütung bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 Euro je Ausbildungsplatz im Verbund bei einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren.

 

Verfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung muss vor Ausbildungsbeginn bei der Regionalagentur eingereicht werden, die die Unterlagen dann an die entsprechende Bezirksregierung zur Bewilligung weiterleitet. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Bestätigung der Kammer nach dem Muster der Anlage 2 (s. Downloads "Antragsanlagen"),
  • ein Kooperationsvertrag nach dem Muster der Anlage 3 (s. Downloads "Antragsanlagen") sowie
  • ein Ausbildungsrahmenplan nach der geltenden Verordnung über die jeweilige Berufsausbildung, in dem die durch die Verbundpartner übernommenen Ausbildungsinhalte, mit Angabe der Dauer, vermerkt sind.