Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren

Langzeitarbeitslose benötigen Unterstützung. In Nordrhein-Westfalen sollen deshalb unabhängige Einrichtungen einen lebensweltbezogenen und umfassenden Beratungs- und Begleitungsansatz für am Arbeitsmarkt Orientierung suchende Menschen bieten.

Das Förderangebot richtet sich insbesondere an erwerbslose Menschen im ALG II-Bezug. Aber auch alle anderen Erwerbslosen, darunter Ältere, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen können an dem Beratungs- und Begleitangebot teilhaben.

Die Erwerbslosenberatungsstellen bieten Ratsuchenden Unterstützung bei ihrer weiteren beruflichen Entwicklung an, informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten in persönlichen Konfliktsituationen und bieten Unterstützung bei rechtlichen Fragen.

Arbeitslosenzentren ermöglichen Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen und informieren über weiterführende Beratungsangebote.