Der Europäische Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und stellt faire Berufsaussichten für die Bürger sicher. Der ESF erreicht dies, indem er in die Menschen investiert: in Arbeitnehmer, Jugendliche und alle, die auf der Suche nach Arbeit sind.
Jede Region, die Mittel aus dem ESF in Anspruch nehmen möchte, muss ein operationelles Programm entwickeln, in dem konkrete Maßnahmen und ihre Ziele beschrieben werden.
In Nordrhein-Westfalen ist der Europäische Sozialfonds in die gemeinsamen Grundsätze der Landesregierung zur Umsetzung der europäischen Strukturpolitik 2021-2027 eingebettet. Im Rahmen dieser integrierten Strategie und der für den ESF definierten Prioritätsachsen A, B und C konzentriert sich das ESF-Programm auf fünf Investitionsprioritäten:
A Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
Anpassung von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen an den Wandel, gesundes Altern, gesunde Arbeit
Gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen, über die gesamte Bildungsbiographie
B Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut
Förderung der aktiven Inklusion und Integration mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
C Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
Förderung des lebenslangen Lernens, flexiblen Lernens, insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Kompetenzen, Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und beruflicher Mobilität
D Innovative Maßnahmen
Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
Insgesamt bis zu 680 Millionen Euro stehen seitens der Europäischen Union zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration zur Verfügung. Diese werden durch rund 150 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt ergänzt. Für die Umsetzung ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zuständig, das von den Akteuren in den Arbeitsmarktregionen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit unterstützt wird.