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Der neue Bildungsscheck NRW

Seit 2006 gibt es in Nordrhein-Westfalen das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm "Bildungsscheck". Mit ihm fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung. Jetzt wird der Bildungsscheck NRW weiterentwickelt. Darauf macht die Regionalagentur Mittlerer Niederrhein aufmerksam.

Der Grund: Die Veränderungen am Arbeitsplatz und im Betrieb stellen Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige vor große Herausforderungen. Von zentraler Bedeutung ist hier die beschleunigte technische Entwicklung, vor allem die Digitalisierung.

Das hat Auswirkungen auf die berufliche Weiterbildung. Sie muss in immer mehr Fällen arbeitsplatznah erfolgen, obgleich klassische Kursangebote nach wie vor wichtig bleiben. Zudem entwickeln sich die Formen beruflicher Weiterbildung immer mehr in Richtung selbstgesteuerter Ansätze wie E-Learning und Blended Learning, also einer Verbindung von Präsenz- und Online-Lernen.

Um diesem Trend gerecht zu werden, hat die Landesregierung das Förderangebot ausgebaut und den Zugang flexibler gestaltet. Die Betonung liegt jetzt auf der Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung angesichts der Veränderungen am Arbeitsplatz  und den damit verbundenen neuen Herausforderungen im Betrieb. Den Bildungsscheck können somit prinzipiell wieder alle Beschäftigten  erhalten, die Einschränkung auf bestimmte Zielgruppen entfällt.

Was ändert sich konkret? Selbständige sind ab sofort auch förderberechtigt. Bislang war der Bildungsscheck nur Mitarbeitern in Betrieben mit max. 249 Beschäftigten (sogenannte KMU) vorbehalten. Im individuellen Zugang werden die Einkommensgrenzen ausgeweitet, d.h., jeder mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro (bis 80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) kann nun den Bildungsscheck beantragen. Im betrieblichen Zugang entfällt die Arbeitnehmerbruttogrenze von 39.000 Euro. Eine Förderung durch den Bildungsscheck ist ab sofort jährlich, nicht mehr nur alle zwei Jahre möglich. Neu ist zudem die Ausweitung auf Inhouse-Seminare und E-Learning-Angebote.

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte (und jetzt auch Selbständige) nach wie vor einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, max. 500 Euro. Unverändert bleibt ebenso die Unterscheidung zwischen betrieblichem und individuellem Zugang, sprich entweder der Arbeitgeber oder der Beschäftigte selbst tragen die andere Hälfte der Kursgebühren.

Für die Weiterentwicklung des Bildungsschecks wird die bisherige Fördersumme aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) von aktuell rund fünf Millionen Euro jährlich stufenweise bis 2020 auf ca. 30 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

In der Region Mittlerer Niederrhein gibt es neun Beratungsstellen für den Bildungsscheck. 

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