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Erweiterung des Adressatenkreises von Bildungsscheck und Potentialberatung

Mit der Richtlinienänderung zum 1. März 2019 wurde eine weitere Öffnung der förderfähigen beruflichen Weiterbildungen ermöglicht. Von nun an entfällt bspw. die Unternehmensgröße von max. 249 Beschäftigten im individuellen Zugang, so dass weitaus mehr Beschäftigte einen Bildungsscheck nutzen können. Darüber hinaus sind Selbständige ab sofort wieder förderberechtigt. Für sie gelten die Einkommensgrenzen wie im individuellen Zugang, d.h. jeder mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro (bis 80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) kann einen Bildungsscheck beantragen. In der Region Mittlerer Niederrhein gibt es elf Beratungsstellen für den Bildungsscheck, die alle Interessierten informieren und bei Erfüllung der erforderlichen Kriterien unbürokratisch einen Scheck ausstellen.

Beim Förderinstrument Potentialberatung wurde mit der Änderung der Förderrichtlinie zum 1. März die Begrenzung der Unternehmensgröße aufgehoben. Die Potentialberatung kann demzufolge nun auch von Betrieben mit weniger als zehn und mehr als 250 Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus entfällt ab sofort das Erfordernis von mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit sowie das betriebliche Mindestalter von zwei Jahren. Weiterhin sind Unternehmen, die sich zu mehr als 50 % im Besitz von Bund, Ländern oder Gemeinden befinden (bspw. Regiebetriebe und Eigenbetriebe wie Stadtwerke oder Entsorgungsbetriebe), nicht länger von einer Förderung ausgeschlossen. In der Region Mittlerer Niederrhein gibt es vier Beratungsstellen für die Potentialberatung, die hier zu finden sind.

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