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Fachkräfte.NRW

Die Landesregierung verfolgt mit dem fondsübergreifenden Projektaufruf zur Fachkräftesicherung das Ziel, vorhandene Fachkräftepotentiale zu stärken und weiterzuentwickeln, um eine Fachkräftelücke möglichst nicht entstehen zu lassen bzw. aktuelle Fachkräftebedarfe auszugleichen.

Es gilt, alle vorhandenen Fachkräftepotentiale zu erkennen, zu nutzen und weiterzuentwickeln. So muss z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert und die Erwerbsbeteiligung etwa von Frauen, Älteren, Migrantinnen und Migranten und behinderten Menschen erhöht werden. Auch das Potential von beschäftigten Un- und Angelernten bleibt zu oft unentdeckt oder ungenutzt. Viele Un- und Angelernte haben die Kompetenz, sich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Berufserfahrung zur Fachkraft weiterzubilden. Schließlich gilt es, vorhandene Kompetenzen zu erhalten und auszubauen. Hierfür muss die Weiterbildungsbeteiligung erhöht und die Weiterbildungsberatung optimiert werden. Gesundheitsmanagement und alternsgerechte Arbeitsbedingungen müssen zu einem selbstverständlichen Teil der Arbeitswelt werden.

Die Nutzung und Vernetzung von Daten wird immer wichtiger. Damit Unternehmen die technischen Chancen der Digitalisierung und Vernetzung optimal nutzen können, werden zwangsläufig auch Veränderungen in der Arbeitswelt erforderlich. Notwendig und mit Chancen verbunden sind beispielsweise neue Formen der Arbeitsorganisation, sich verändernde Arbeitszeitmodelle und angepasste Berufsbilder und Qualifizierungen.

Einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) leisten auch berufliche Bildungseinrichtungen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf moderne Ausrüstungen und Anlagen angewiesen sind.

Die Änderungen im Projektaufruf beziehen sich auf die folgenden Punkte:

  • Der Aufruf enthält die neuen Stichtage in 2019 und 2020 zur Einreichung von Projektbewerbungen in Handlungsfeld 1 und 2.
  • Die Förderung von Berufskollegs in Handlungsfeld 3 wurde ergänzt.
  • Es wurde ein Abschnitt zur Förderung von Kompetenzzentren ergänzt. Die Förderung von Kompetenzzentren ist ein Bestandteil der Förderung von überbetrieblichen Bildungsstätten und erfolgt in Kofinanzierung mit dem Bund. Künftig ist es möglich, dass Personal-, Sach- und Investivkosten im Rahmen der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren über einen Antrag in Handlungsfeld 2 und 3 gefördert werden können.

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