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"Maske tragen - Abstand halten"

Seit dem 27. April 2020 ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes beim Einkaufen, in Arztpraxen, im öffentlichen Personennahverkehr und in vielen anderen Bereichen eine Pflicht, um der Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens entgegenzuwirken.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat ein entsprechendes Plakat "Maske tragen - Abstand halten" veröffentlicht, das ausgedruckt und in Bereichen mit Publikumsverkehr ausgehängt werden kann.

Das Plakat steht auch auf der Internetseite des MAGS unter folgendem Link zum Herunterladen zur Verfügung: www.mags.nrw/broschuerenservice.

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