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Neues ESF-Programm: "Akti(F)"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird voraussichtlich Ende Juni 2019 die Förderrichtlinie für das ESF-Modellprogramm "Akti(F) - Aktiv für Familien und ihre Kinder" veröffentlichen und damit das Interessenbekundungsverfahren starten. Das Akti(F)-Programm zielt darauf ab, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe für Familien, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern. Hierzu gehören Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende, sogenannte aufstockende Leistungen) beziehen, oder Eltern, die Kinderzuschlag erhalten. Darunter können auch Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen in den Fokus genommen werden. Weitere Informationen gibt es hier.

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