Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier
Rheinisches Revier. Ein unkomplizierterer und schnellerer Zugang zu Fördermitteln, ein größerer Kreis von Unternehmen, die davon profitieren können, und eine verlängerte Möglichkeit der Antragstellung – die Landesregierung hat das Förderangebot „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ neu aufgelegt und verbessert. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin. Mit diesem Förderinstrument werden kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, sich auf die Herausforderungen, die der vorgezogene Kohleausstieg mit sich bringt, vorzubereiten. Dabei wurden die Fördermöglichkeiten insbesondere von investiven Vorhaben deutlich verbessert und ausgeweitet. Die Zukunftsscouts der Industrie- und Handelskammern Mittlerer Niederrhein, Köln und Aachen beraten Unternehmen zu diesem Förderprogramm und helfen bei der Beantragung der „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“.
„Der Ausstieg aus der Kohleverstromung, höhere Anforderungen an den Klimaschutz, sich stetig verändernde Rahmenbedingungen durch den Fachkräftemangel und Megatrends wie die Digitalisierung stellen die Unternehmen im Rheinischen Revier vor zahlreiche Herausforderungen“, sagt Nicolai Dwinger, Referent im Bereich Industrie, Klimaschutz und Mobilität der IHK Mittlerer Niederrhein. „Diese reichen von der Erschließung neuer Wachstumsmärkte und der Erneuerung des eigenen Geschäftsmodells bis hin zu erhöhten Qualifizierungsanforderungen.“ Gleichzeitig biete der Strukturwandel und die damit verbundene wirtschaftliche Neupositionierung der Region vielen Unternehmen die Chance, das eigene Geschäftsmodell zukunftsfest, klimaschonend und ressourceneffizient aufzustellen. „Dazu können die Zukunftsgutscheine einen wichtigen Beitrag leisten“, erläutert Dwinger. „Die Förderung erstreckt sich auf vier Felder: Beratung, Personal, Qualifizierung und Investitionen.“ Die Mittel können beispielsweise für betriebliche Investitionen in neue Prozesse, für Beratungsleistungen, für Weiterbildungsmaßnahmen und auch für die Ersteinstellung von Fachkräften, die im Betrieb die Transformation begleiten, verwendet werden.
Zu den wichtigsten Verbesserungen des Förderprogramms zählen unter anderem: eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten von Investitionsvorhaben auch für Dienstleistungsunternehmen, ein leichterer Förderzugang für kleinere Investitionsvorhaben mit einem Volumen bis 200.000 Euro, eine Anhebung des Förderhöchstbetrages bei sogenannten De-minimis Beihilfen auf 300.000 Euro, eine Reduzierung der Anforderungen an die Berufserfahrung von gefördertem Personal sowie eine verlängerte Möglichkeit der Antragstellung bis zum 31. Dezember 2025.
Interessierten Unternehmen stehen unsere Zukunftsscouts Steffen Bellenstedt (Tel. 02131 9268-510, E-Mail: steffen.bellenstedt@mittlerer-niederrhein.ihk.de) und Karsten Moschek (Tel. 02131 9268-513, E-Mail: karsten.moschek@mittlerer-niederrhein.ihk.de) zur Seite und helfen bei der Antragstellung.
Quelle: IHK Mittlerer Niederrhein