X

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Wenn gewerbliche und freiberufliche Soloselbständige in existenzielle Gefährdungslagen geraten, kann es neben anderen Faktoren auch an grundlegenden Kenntnissen mangeln, wie man sich wettbewerbsfähig und krisenfest gegenüber der Konkurrenz aufstellt. Hier setzt das Förderprogramm KOMPASS an. KOMPASS bedeutet Kompakte Hilfe für Solo-Selbständige und ist ein innovatives Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, finanziert auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Ziel ist, durch die Förderung individueller, passgenauer Qualifizierungsmaßnahmen das professionelle Knowhow der Selbständigen maßgeblich zu erhöhen, damit sie mit ihrem Geschäftsmodell zukunftssicher und erfolgreich am Markt bestehen können.

Verfahren

Gefördert werden sowohl berufsspezifische fachliche Qualifizierungen als auch sogen. Querschnittskompetenzen wie z.B.  kaufmännisches Rechnungswesen, Marketing, arbeitsrechtliche oder versicherungsrechtliche Themen, und auch persönliche Kompetenzen wie etwa Gesprächs- und Verhandlungsführung, Selbstorganisation oder Medienkompetenz.

Förderfähig sind alle Selbständigen und Freiberufler/innen, die allein in ihrem Geschäft tätig sind oder nicht mehr als ein Vollzeitäquivalent (40 Stunden/ Woche) an Mitarbeiter/innen beschäftigen. Ihr Einkommen muss zu mehr als der Hälfte aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit kommen, sie müssen also im Haupterwerb selbständig sein, und ihre Selbständigkeit muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen.

Die Antragstellenden können sich selbst Weiterbildungsmaßnahmen aussuchen oder Angebote wählen, die ihnen die Beratungsstelle vorschlägt. Die Maßnahme selbst muss ebenfalls den Förderkriterien entsprechen, was durch die Beratungsstelle geprüft wird. So muss sie mindestens 20 Zeitstunden umfassen und zu mindestens der Hälfte des Zeitumfangs als Live-Seminar ablaufen, in Präsenz oder auch Online. Die maximale Rückerstattung beträgt 4.500 € und kann einmal innerhalb von 12 Monaten gewährt werden.

Weitere Informationen