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Verbundausbildung

Viele kleine und mittlere Betriebe wollen ausbilden, können aber aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln. Die vom Land NRW geförderte Verbundausbildung durch zwei oder mehrere Unternehmen kann hier Abhilfe schaffen.

Die Kooperation im Verbundmodell unterstützt Unternehmen und Betriebe, in der Ausbildung aktiv zu werden. Das schafft neue Lehrstellen, verbessert nicht selten die Ausbildungsqualität und sichert den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs der Betriebe.

Verfahren

Voraussetzungen für den Erhalt einer Zuwendung:

  • Die Ausbildung findet bei mindestens zwei Verbundpartnern statt. Dazu wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Verbundpartner können auch Unternehmen sowie Bildungsdienstleister sein.
  • Die Kammern stellen Bestätigungen über die Notwendigkeit des Verbundes aus.
  • Der Förderantrag muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden.
  • Mindestens zwölf Monate verbringen die Auszubildenden in dem Betrieb, der den Ausbildungsvertrag abschließt. Der Zeitanteil beim Verbundpartner beträgt mindestens sechs Monate.
  • Gefördert wird eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Förderung

Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Ausbildung im Verbund mit einmalig bis zu 4.680 Euro pro Ausbildungsplatz.

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